Das Profifeuerwerk für Ihr Fest. Selbst zünden. Effektvielfalt genießen.

Unsere easyboxen sind zwar besonders einfach zu bedienen, dennoch gibt es auch hier Sicherheitsbestimmungen sowie gesetzliche Bestimmungen zu befolgen.

Sicherheitsbestimmungen für das Abbrennen von easybox-Feuerwerken

• Empfohlener Sicherheitsabstand für Zuschauer: mindestens 25 m.
• Zu verbindende easybox-Module auf ebenen Boden stellen und auf einen festen Stand achten!
• Hindernisse über der Mündung vermeiden!
• Nicht auf verschneite oder vereiste Flächen stellen!
• Nicht in der Nähe von großen (hohen) Gebäuden, Bäumen oder Ähnlichem abschießen!
• Papierabdeckung über den Abschussrohren nicht entfernen!
 Beim Verbinden der Module niemals mit offenem Feuer hantieren!
• Verbundfeuerwerk nie direkt an den Verbindungszündschüren anzünden. Anzündschnur brennt mit offener Flamme und sprüht seitlich Funken aus.
• Aufgrund der Überzündung zwischen den Batterien kann es innerhalb des Feuerwerkskörpers zu einem nicht sichtbaren Abbrennen im Zeitraum von bis zu 15 Sekunden kommen.

Zu beachten ist auch: Bei Abbrand außerhalb Silvester ist, besonders bei anhaltender Trockenheit, die Waldbrandwarnstufe beim zuständigen Amt (Försterei oder Feuerwehr) einzuholen. Wir empfehlen während des Abbrands einen Feuerlöscher oder einen unter Druck stehenden Wasserschlauch griffbereit zu halten.

Gesetzliche Vorschriften für den Umgang mit Feuerwerkskörpern

Die nachfolgende Aufstellung ist unverbindlich und gibt nur Auszugsweise die wichtigsten Punkte aus dem Sprengstoffgesetz und den dazugehörigen Verordnungen, die in Deutschland gelten, wieder.

Neue Zulassungen erhalten eine CE Kennzeichnung mit einer zusätzlichen deutschen Identifikationsnummer des Bundesamtes für Materialforschung und –prüfung (BAM). Die Pyrotechnik24 easyboxen, Lichterbilder und auch alle anderen Pyrotechnischen Artikel verfügen über eine solche CE-Nummer und werden regelmäßig überprüft.

Kategorieeinteilung und Kennzeichnung

Die Feuerwerkskörper sind in Kategorien eingeteilt. Die Kategoriezugehörigkeit ist, soweit möglich, auf jedem Gegenstand und auf jeder Verpackung gekennzeichnet.

Kategorie 1: Kleinstfeuerwerk- Aufdruck „BAM-F1...”
(Klasse 1: „BAM-PI....“)

Kategorie 2 : Kleinfeuerwerk – Aufdruck „BAM-F2...”
(Klasse II: „BAM-PII....“)

Sind Feuerwerkskörper verschiedener Kategorien zu einem Sortiment vereinigt, so gelten für dieses Sortiment alle gesetzlichen Bestimmungen des Gegenstands aus der höchsten Kategorie.

Kategorie T: „Pyrotechnische Gegenstande für Bühne und Theater”
z.B. Bengalflammen, Theaterfeuerwerk, Leucht- und Signalmittel, Rauchkörper und -pulver sowie Knallkorken. Die Gegenstände werden nach dem Grad der Gefährlichkeit in die Kategorien T1 und T2 eingeteilt.

Kategorie T1: Theaterfeuerwerk- Aufdruck „BAM-T1-...“
(Klasse T1: „BAM-PT1-...“)

Kategorie T2: Theaterfeuerwerk- Aufdruck „BAM-T2-...“
(Klasse T2: „BAM-PT2-...“)

Behördenzuständigkeit

Die Zuständigkeit der Behörden ist in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine Anfrage bei dem örtlich zuständigen Gewerbeaufsichtsamt / Staatl. Amt für Arbeitsschutz.

Überlassung und Verwendung

Feuerwerkskörper der Kategorie 1 dürfen das ganze Jahr über, auch an Personen ab 12 Jahren, abgegeben werden. Um Gefährdungen zu vermeiden, ist die Verwendung nur gemäß Gebrauchsanweisung erlaubt.”

Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nur an Personen über 18 Jahren abgegeben werden. Sie dürfen in der Zeit vom 01.01. - 28.12. dem Verbraucher nicht überlassen werden, es sei denn, dass dieser eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde vorlegt. Ist der 28.12. ein Donnerstag, Freitag oder Samstag, endet das Abgabeverbot mit Ablauf des 27.12. Die Verwendung von Gegenstanden der Kategorie 2 ist auf den 31. Dezember und den 01. Januar beschränkt. Bitte beachten Sie auch eventuelle regionale Abgabe- und Verwendungsbestimmungen. Ihr Gewerbeaufsichtsamt gibt Ihnen Auskunft. Die easyboxen gehören der Kategorie 2 an. In Verbindung mit einer behördlichen Genehmigung dürfen sie auch vom Endverbraucher ganzjährig erworben und genutzt werden.

Feuerwerkskörper der Kategorie T1 dürfen das ganze Jahr über an Personen über 18 Jahren abgegeben und von diesen auch verwendet werden. Bei bestimmten Gegenstanden ist der Nachweis zur Verwendung im gewerblichen Bereich erforderlich. Bitte beachten Sie die Hinweise auf dem Gegenstand bzw. der Packung! Die Pyrotechnik24 Lichterbilder gehören der Kategorie T1 an.

Aufbewahrung

Feuerwerkskörper müssen in der Ursprungspackung des Herstellers aufbewahrt werden. Geöffnete Verpackungen sind unverzüglich wieder zu verschließen.  Feuerwerkskörper müssen so aufbewahrt werden, dass ihre Temperatur 75 ˚C nicht überschreiten kann. Rauchen und offenes Feuer in Aufbewahrungsraumen sind verboten. Geeignete Einrichtungen zur Brandbekämpfung müssen vorhanden sein.

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